Infoveranstaltung zu Fördermöglichkeiten für private Immobilieneigentümer:innen
Die Stadt Lage wurde 2021 in das Städtebauförderprogramm aufgenommen und hat das Ziel, die Kernstadt zukunftsfähig zu entwickeln und attraktiver zu gestalten.
Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Neugestaltung des Stadtzentrums von Lage und zu den Fördermöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Außerdem erfahren Sie mehr über bereits abgeschlossene Projekte, aktuelle Initiativen und zukünftige Pläne.
Unser gemeinsames Ziel ist es, den Ortskern zu erhalten, aufzuwerten und weiterzuentwickeln.
Die Stadt Lage lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Im Sanierungsgebiet können Sie Zuschüsse erhalten, besonders wenn Sie Ihre Immobilie verschönern möchten.
Informieren Sie sich auf dieser Seite über das Projekt und die vielen Fördermöglichkeiten. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert und erweitert, damit Sie während des gesamten Förderzeitraums immer auf dem neuesten Stand sind. Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihr Engagement – wir freuen uns, dass Sie dabei sind!
Die Stadt Lage wurde 2021 in das Städtebauförderprogramm aufgenommen und hat das Ziel, die Kernstadt zukunftsfähig zu entwickeln und attraktiver zu gestalten.
Der zentrale Bereich von Lage bedarf einer funktionalen und gestalterischen Aufwertung, die die sichtbaren und strukturellen Mängel der Ortsmitte mit Weitsicht behebt und sie behutsam, aber mit Blick auf zukünftige Herausforderungen umgestaltet.
Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Kernstadt Lage stellt ein Konzept dar, das die Anforderungen für Projekte ausformuliert und festhält, die im Rahmen des Förderprogramms realisiert werden sollen.
Erleben Sie auf der interaktiven Karte eine umfassende Übersicht über die geplanten Projekte und Maßnahmen, die speziell für einzelne Bereiche des Gebiets vorgesehen sind.
Erleben Sie auf der interaktiven Karte eine umfassende Übersicht über die geplanten Projekte und Maßnahmen, die speziell für einzelne Bereiche des Gebiets vorgesehen sind.
Wenn Sie einen der Pins auf der Karte anklicken, wird eine Kurzbeschreibung des jeweiligen Projekts angezeigt. Die Buchstaben „U“, „P“ und „Z“ kennzeichnen bereits umgesetzte Projekte, Projekte in der Umsetzung und zukünftig geplante Vorhaben.
Los geht´s!
In dem folgendem Abschnitt finden Sie eine Übersicht zu den verschiedenen Förderprogrammen und Beratungsleistungen, welche Ihnen zur Verfügung stehen. Nutzen Sie die Förderprogramme und bereitgestellten Mittel, um die Innenstadt von Lage voranzubringen.
Für Fragen oder falls Sie weitere Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an die unten genannten Ansprechpartner:innen wenden.
Gestalten Sie mit!
Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Stadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Lage über das Hof- und Fassadenprogramm an der Aufwertung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.
Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier.
Bezuschusst werden können Ausgaben für Maßnahmen bis zu einer Höhe von maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Der Zuschuss ist begrenzt auf
Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 500,00 EUR beträgt.
Jedoch soll auch bei Vorliegen eines besonderen städtebaulichen Interesses die Gesamtförderung auf einem Grundstück den Höchstbetrag von 50.000,00 EUR nicht überschreiten. In diesem Falle sind die Zuschüsse für die einzelnen Fördergegenstände anteilig zu reduzieren.
Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über das BAFA, die KfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.
Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.
Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.
Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Lage beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Lage gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.
Eigentümer:innen von Immobilien im Sanierungsgebiet können die Modernisierungskosten von der Einkommenssteuer absetzen. Bei der erhöhten steuerlichen Begünstigung können die Kosten bereits innerhalb von 12 Jahren vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.
Damit Sie die steuerliche Begünstigung beim Finanzamt anerkannt bekommen, benötigen Sie eine Bescheinigung der Stadt Lage über die umgesetzten Maßnahmen. Die Grundlage für eine solche Bescheinigung bildet eine Modernisierungsvereinbarung zwischen dem Eigentümer/der Eigentümerin und der Stadt.
Die Prüfung und eine verbindliche Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegen dem zuständigen Finanzamt. Fragen zum Thema Steuern und steuerliche Vergünstigungen sollten Sie mit einem Steuerberater/einer Steuerberaterin klären.
Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.
Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Lage wenden, selbstverständlich kostenlos.
Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Haben Sie Ideen für die Gestaltung der Kernstadt und möchten sich aktiv für deren Umsetzung einsetzen?
Im Rahmen des Verfügungsfonds können Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung entwickeln, Maßnahmen verwirklichen oder einen finanziellen Beitrag zur Projektrealisierung leisten. Der Fonds setzt sich jeweils zu 50% aus öffentlichen und aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und Stadt stellen für jeden privat eingesetzten Euro einen weiteren Euro aus öffentlichen Fördermitteln zur Verfügung.
Der Verfügungsfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Lage zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.
Es werden beispielsweise Projekte wie
Investitionsvorbereitende Maßnahmen
Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum
gefördert.
Ausgenommen sind Projekte oder Aktionen die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.
Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Kirchengemeinden und die Stadt Lage.
Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.
Anträge können schriftlich an die Stadt Lage gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Lage helfen Ihnen gerne weiter.
Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 250,00 EUR beträgt (Bagatellgrenze). Der Zuschuss darf einen Betrag von 10.000,00 EUR pro Einzelmaßnahme nicht übersteigen. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur, wenn eine Durchführung der Maßnahme von besonderem städtebaulichem Interesse ist.
Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.
Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.
Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Lage ausgestellt.
Die Stadt Lage stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.